Rechtlicher Rahmen in Deutschland
Nahrungsergänzungsmittel sind in Deutschland Lebensmittel. Sie durchlaufen kein Zulassungsverfahren wie Arzneimittel; der Inverkehrbringer ist selbst für Sicherheit und korrekte Kennzeichnung verantwortlich. Eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist vorgesehen.
Die Überwachung erfolgt durch die Lebensmittelüberwachung der Länder, stichprobenartig und nach Anlass. Aus der Verfügbarkeit eines Produkts folgt deshalb keine behördliche Prüfung seiner Wirksamkeit.
Wo Verbraucher verlässliche Informationen finden
Unabhängige Anlaufstellen sind die Verbraucherzentralen mit ihrem Portal zu Nahrungsergänzungsmitteln, das Bundesinstitut für Risikobewertung für Stoffbewertungen und Höchstmengenempfehlungen sowie die Stiftung Warentest für vergleichende Untersuchungen.
Diese Quellen sind produktunabhängig finanziert. Das ist der wesentliche Unterschied zu Vergleichsportalen, die über Partnerlinks vergütet werden.
Kauf und Rückgabe im Fernabsatz
Beim Onlinekauf gilt in der Regel ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. Bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zur Rückgabe geeignet sind, kann es nach Entfernen der Versiegelung entfallen; darauf muss vorher deutlich hingewiesen werden.
Ein vollständiges Impressum mit ladungsfähiger Anschrift in der EU, klare Versandkosten und ein Endpreis inklusive Umsatzsteuer sind Mindestanforderungen an einen seriösen Anbieter.
Preisangaben und Werbung
Bei Preisermässigungen ist der niedrigste Preis der vorangegangenen dreissig Tage anzugeben. Ein dauerhaft durchgestrichener Vergleichspreis, der nie gegolten hat, ist unzulässig.
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind nur zulässig, wenn sie in der EU-Liste zugelassener Angaben stehen. Aussagen zu Schmerzlinderung, Entzündungshemmung oder Knorpelaufbau gehören nicht dazu.