Wie das europäische Claim-System funktioniert
In der EU dürfen bei Lebensmitteln nur solche gesundheitsbezogenen Angaben verwendet werden, die zuvor bewertet und in eine offizielle Liste aufgenommen wurden. Alles andere ist unzulässig, auch wenn es sachlich plausibel klingt.
Bewertet wird jeweils ein bestimmter Stoff in Verbindung mit einer bestimmten Wirkung und einer Mindestmenge. Eine zugelassene Angabe gehört also immer zu einem Stoff, nicht zu einem Produktnamen.
Was für Gelenkprodukte konkret gilt
Für Glucosamin und für MSM existiert keine zugelassene Angabe zu Gelenken, Knorpel oder Beweglichkeit. Anträge in diesem Bereich wurden abgelehnt, weil die vorgelegten Belege als nicht ausreichend bewertet wurden.
Zugelassen ist dagegen die Angabe zu Vitamin C: Es trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Knorpel bei. Deshalb tragen Produkte dieser Kategorie fast immer Vitamin C, auch wenn es mengenmässig der kleinste Bestandteil ist.
Der Unterschied zwischen Struktur und Heilung
Zugelassene Angaben beschreiben den Beitrag eines Nährstoffs zu einer normalen Körperfunktion. Sie beschreiben nie eine Linderung von Beschwerden, eine Verringerung von Entzündung oder eine Behandlung einer Erkrankung.
Aussagen der zweiten Art sind bei Lebensmitteln generell verboten, unabhängig von der Datenlage. Wer sie in einer Produktwerbung liest, sieht keinen Beleg, sondern einen Rechtsverstoss.
Wie Sie Werbung damit prüfen
Nehmen Sie eine Werbeaussage und fragen Sie: Nennt sie einen Stoff oder ein Produkt? Beschreibt sie eine normale Körperfunktion oder eine Beschwerde? Steht die Menge dabei, die für die Angabe nötig ist?
Wenn eine Aussage ein Produkt statt eines Stoffes betrifft, oder wenn sie Beschwerden statt Funktionen nennt, ist sie in der EU nicht zulässig. Das ist ein schnelles und zuverlässiges Prüfschema.